Gästeinformation zur verbindlichen Erfassung Personenbezogener Daten

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Hiermit dürfen wir Sie informieren, dass der Beherbergungsdienstleister ab dem 1. September 2021 gemäß den gültigen Rechtsvorschriften* verpflichtet ist, die gesetzlich festgelegten personenbezogenen Daten eines jeden Gastes, der in Ungarn eine Beherbergungsdienstleistung in Anspruch