Hausordnung

Hausordnung im Camping

Die Einhaltung der Camping-Hausordnung ist unser gemeinsames Ziel, um eine ruhige Erholung unserer Gäste zu gewährleisten!

Anreise und Anmeldung

  1. Unsere Gäste haben sich bei ihrer Ankunft auf dem Campinggelände vor Inbesitznahme der Unterkunft persönlich und einzeln an der Rezeption anzumelden. Legen Sie bitte Ihren Lichtbildausweis zwecks Registrierung unseren Mitarbeitern vor. Das ist aufgrund der aktuell gültigen Rechtsvorschriften Pflicht und wir können davon nicht absehen.
  2. Das Einchecken im Camping erfolgt so, wie es in der vor Ihrer Ankunft automatisch erstellten Email beschrieben ist. Das Online-check-in ist nicht mehr möglich.
  3. Bei Staatsbürgern von außerhalb des EWR (die nicht mit einem Staatsangehörigkeit von dem Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen, Island oder die Schweiz verfügen) sind die gesetzlich geforderten Dateninhalte anzugeben (Gesetz Nr. II von 2007 und Regierungsverordnung Nr. 114/2007 (V.24.)). Das Camping muss diese Daten an die Regionalleitung oder Regionalstelle des Einwanderungs- und Flüchtlingsamtes weiterleiten.
  • Sie können die Parzellen am Anreisetag ab 12 Uhr in Besitz nehmen.
  • Sie können die Mobilhäuser am Anreisetag ab 15 Uhr in Besitz nehmen.
  • Sie können die Zeltplätze am Anreisetag ab 14 Uhr in Besitz nehmen.
  1. Registrierte Gäste erhalten ein Armband, das sie während des Aufenthalts auf dem Campinggelände verbindlich tragen müssen, um den Zutritt zum Campingplatz und die Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthaltes auf dem Campinggelände zu erleichtern. Bei Verlust oder Beschädigung der Armbände ist ein Zuschlag zu zahlen.
  2. Die Mitarbeiter des Campings und des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, Personen, die sich ohne Armbände auf dem Campinggelände aufhalten, zum Nachweis ihres berechtigten Aufenthalts aufzufordern. Bei Nichterfüllung dieser Vorgabe müssen Personen ohne Armband das Campinggelände verlassen.
  3. Am Abreisetag dürfen die Mobilhäuser bis 10.00 Uhr, die Parzellen bis 11.00 Uhr und die Zeltplätze bis 13.00 Uhr benutzt werden; unsere Gäste dürfen sich am Abreisetag bis 20.00 Uhr auf dem Campinggelände aufhalten und die dort angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
  4. Die Preise für die gebuchten oder bestellten Dienstleistungen (einschließlich Unterkunftsentgelt und Kurtaxe) sind bei der Ankunft zu bezahlen. Außerdem bitten wir Sie, auch die Preise für Dienstleistungen, die Sie vor Ort in Anspruch nehmen wollen, im Voraus zu begleichen.
  5. Vor der endgültigen Abreise aus dem Camping müssen Sie sich an der Rezeption abmelden!
  6. Der Ort der Aufstellung von Campingausrüstungen und der Abstellort von Gästefahrzeugen werden je nach Buchung und je nach verfügbaren Campingeinheiten vom Rezeptionsdienst des Campings bestimmt.
  7. Zelten ist nur auf der hierfür vorgesehenen Fläche zulässig. Der Ort des Zeltens oder die benutzte Parzelle dürfen nur mit Zustimmung des Rezeptionsdienstes geändert werden.
  8. Bei Zelten auf einer nicht dafür vorgesehenen Fläche bzw. bei unberechtigter Benutzung weiterer Parzellen ist der Sicherheitsdienst bzw. der Rezeptionsdienst des Campings berechtigt, den Gast aufzufordern, den für ihn bestimmten Platz zu besetzen. Sollte der Gast dieser einmaligen Aufforderung nicht nachkommen, hat das Camping das Recht, ihn vom Gelände zu verweisen bzw. dem Gast das Entgelt für den von ihm zusätzlich besetzten Platz anhand der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.

Kraftfahrzeuge

  1. Im Camping wird ein automatisiertes Kfz-Kennzeichenerkennungssystem angewendet. Gäste, die mit einem Kraftfahrzeug anreisen, dürfen nach vorheriger Registrierung an der Rezeption auf das Campinggelände einfahren und dürfen dieses erst verlassen, nachdem sie ihre fälligen Zahlungen beglichen haben. Registrierte Fahrzeuge dürfen am Abreisetag bis 20.00 Uhr auf dem Campingplatz verbleiben, die Pflicht zum Ausziehen aus der Unterkunft bleibt jedoch hiervon unberührt. Wir machen unsere lieben Gäste auch auf diese Weise aufmerksam, dass Sie, wenn Sie das Campinggelände nach dem vorgenannten Zeitpunkt verlassen, den je nach der aktuellen Preisliste gültigen Tageskartenpreis bezahlen müssen! Sollte das Kraftfahrzeug das Campinggelände an einem anderen Tag verlassen, sind wir gezwungen, auch den jeweils aktuellen Unterkunftspreis zu fordern.
  2. Wir bitten unsere Gäste, ihre Kraftfahrzeuge nur auf der eigenen Parzelle auf den neben den Häusern ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen! Auf dem Campingplatz gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung: Fahren unter alkoholischem Einfluss ist VERBOTEN; für den Fahrzeugverkehr ist eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 5 km/h erlaubt.
  3. Falls Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug unberechtigt eine weitere Parzelle zum Parken benutzen, müssen Sie den jeweils aktuellen täglichen Basispreis für die besetzte Parzelle als Zuschlag bezahlen.

Wissenswerte Informationen

  1. Die Rezeption ist von der Eröffnung bis zur Schließung des Campingplatzes (d.h. in der Regel von Mitte April bis Ende September) zwischen 0 und 24 Uhr geöffnet.
  2. Das Campingtor ist für Fahrzeuge zwischen abends 23.00 Uhr und morgens 06.00 Uhr geschlossen, während dieser Zeit ist ein Fahrzeugverkehr nur in sehr begründeten Fällen möglich.
  3. Die Nachmittagsruhe („Siesta”) dauert von 13.00 bis 15.00 Uhr, die Nachtruhe von 23.00 bis 06.00 Uhr. Wir bitten Sie, während dieser Zeiten laute Tätigkeiten zu unterlassen, um anderen Gästen eine ungestörte Ruhezeit zu ermöglichen.
  4. Die Campingleitung hat das Recht, nächtliche Ruhestörer sowie Ordnungsstörer und Schadenverursacher – nach einmaliger Aufforderung – vom Campinggelände zu verweisen.
  5. Bei einem Geländeverweis werden bereits bezahlte Beträge nicht zurückerstattet.
  6. Verwandte und Bekannte, die zu Besuch ins Camping kommen, müssen eine Besucherkarte kaufen (deren Betrag in der jeweiligen Preisliste des Campings angegeben ist); mit der Besucherkarte haben Besucher die Möglichkeit, die Dienstleistungen des Campings bis spätestens 20.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Campingbesucher dürfen ausschließlich die dafür vorgesehenen gebührenpflichtigen Kfz-Parkplätze benutzen.
  7. In unserem Camping finden auch Veranstaltungen statt. Über diese werden unsere Gäste auf der Info-Tafel an der Rezeption informiert. Je nach Veranstaltung kann es zu Änderungen der angegebenen Ruhezeiten kommen bzw. es kann auch vom Üblichen abweichende, stärkere Lärmeffekte (z.B. Musik) geben! Wir bitten daher um Ihr Verständnis!

Personen unter 18 Jahren

  1. Personen, die ihr 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Camping aufhalten.
  2. Bei Gruppenurlaub haften die die Gruppe begleitenden Pädagogen und volljährigen Gruppenleiter für die nicht volljährigen Personen. Minderjährige Personen dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der Eltern im Camping einchecken.
  3. Für minderjährige Personen, die ohne Altersangabe online buchen und im Camping eintreffen, übernimmt das Camping keine Verantwortung!
  4. Personen unter 18 Jahren dürfen Wasser(sport)geräte nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen.
  5. Spielgeräte auf dem Spielplatz dürfen nur bis zu 50 kg oder maximal bis zum 14. Lebensjahr benutzt werden.

Haustiere im Camping

  1. Es dürfen nur friedliche, nicht furchterregende Haustiere ins Camping mitgenommen werden, und zwar gegen ein verbindliches Entgelt.
  2. Die für Haustiere geltenden Preise sind in der jeweiligen Preisliste des Campings enthalten.
  3. Bringen Sie bitte den Impfpass Ihres Haustieres mit! Der Pass ist auf Aufforderung vorzulegen.
  4. Die Benutzung einer Leine ist obligatorisch vorgeschrieben!
  5. Es dürfen KEINE Haustiere in Wasser-Gemeinschaftsräume, auf Spielplätze, Badestrände, in den Balaton – bis auf die hervorgehobene Plätze – oder ins Schwimmbecken mitgenommen werden!
  6. Das Baden von Tieren ist nur an mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichneten Stellen erlaubt. Tierhalter sind verpflichtet, auch im Hinblick auf ihre Tiere auf Ordnung und Sauberkeit zu achten!
  7. Vierbeinige „Gäste“ dürfen gegen ein gesondertes Entgelt in den Parzellen, auf den Zeltplätzen sowie in den Mobilhäusern gehalten werden. Bei Benutzung eines Mobilhauses ist für den Aufenthalt eines Haustieres eine Extra-Reinigungsgebühr zu entrichten.
  8. Es ist verboten, Tiere auf dem Campinggelände – selbst, wenn sie angeleint sind – allein zu lassen.

Instandhaltung / Ausstattungen

  1. Wir dürfen unsere Gäste bitten, die Ausstattung ihrer Wohneinheiten zu überprüfen! Etwaige Abweichungen, beschädigte oder fehlende Gegenstände sollen bitte unverzüglich gemeldet werden! Nachträgliche Reklamationen werden nicht angenommen.
  2. Die Rezeptionsdienst ist berechtigt, eine Kaution, maximal in der Höhe von 15.000,- HUF per Haus anzuwerben. Die Kaution hat eine Funktion, die verursachten Schaden zu vergüten. Falls es kein Schadenfall verursacht worden ist, wird die ganze Summe der Kaution bei dem Abtritt zurückgegeben. Falls die Summe der Kaution die Kosten der Schaden nicht abdeckt, die Unterschiedssumme ist zu bezahlen.
  3. Es ist VERBOTEN, die im Camping befindlichen Unterkünfte, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zu beschädigen! Vorsätzliche Beschädigungen oder die Entwendung von Einrichtungsgegenständen haben in jedem Fall eine Schadenersatzpflicht vor Ort und/oder eine Anzeige sowie Verweisung aus dem Camping zur Folge. Falls der Schädiger nicht eindeutlich identifizierbar ist, ist der Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) für die Schäden beantwortlich. Falls die Schädigung oder die Höhe des Schadens erst nach der Abreise bekannt wird, das Camping wird den Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) zur Bezahlung des Schadens auffordern.
  4. Wie auch immer geartete eigenmächtige technische Eingriffe in die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände der Häuser bzw. die Umstellung der Möbel in den Zimmern sind streng verboten! Für daraus resultierende Handlungen übernimmt das Camping keine Haftung! Bei wie auch immer gearteten technischen Anfragen mit Lösungsbedarf geben Sie bitte an der Rezeption Bescheid. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen so schnell wie möglich behilflich sein.
  5. Wir bitten Sie, die Ausstattungsgegenstände nur innerhalb des Campinggeländes zu benutzen. Diese dürfen nicht einmal vorübergehend außerhalb des Campings mitgenommen werden.
  6. Sie werden gebeten, beim Kochen oder Braten im Freien die hierfür benötigten Geräte nach Benutzung wieder ins Haus zurückzubringen! Falls Sie zur Wohneinheit gehörende Gegenstände aus der Wohneinheit ins Freie mitnehmen, bitten wir Sie, diese spätestens bis zum Auschecken wieder dorthin zurückzubringen. Für fehlende Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände ist Schadenersatz zu zahlen. Für den Mangel von Gegenständen ist der Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) verantwortlich.
  7. Die Gäste dürfen ihre elektrischen und kommunalen Einrichtungen und Ausrüstungen benutzen. Die Gäste sind verpflichtet, sämtliche Einrichtungen und Ausrüstungen vorschriftsmäßig und der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechend zu benutzen. Für wie auch immer geartete Beschädigungen oder Schäden aus einer davon abweichenden Benutzung übernimmt der Campingbetreiber keinerlei Haftung. Hieraus entstehende Schäden müssen von dem Schadenverursacher ersetzt werden. Falls der Schädiger ist eindeutlich identifizierbar, der Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) ist für die Schäden verantwortlich.
  8. Die Benutzung von elektrischen Anlagen (Herden, Kühlschränken, Klimaanlagen und Ähnlichem), die die Normen und Standards nicht erfüllen, ist verboten. Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Benutzung oder aus der Benutzung von nicht standard- und normgerechten Geräten übernimmt das Camping keine Haftung. Hieraus entstehende Schäden müssen von dem Schadenverursacher ersetzt werden. Falls der Verursacher des Schadens nicht eindeutlich identifizierbar ist, ist der Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) für die Schäden verantwortlich.

Sicherheit

  1. Man darf nur an den hierfür vorgesehenen Stellen unter Beachtung der Brandschutzvorschriften und mit vorheriger Genehmigung des Campingleiters ein Feuer legen und im Kochkessel kochen. Der Schadenverursacher ist zur Ersetzung von Schäden aus der Nichteinhaltung von Vorschriften und Regeln verpflichtet. Falls der Verursacher des Schadens nicht eindeutlich identifizierbar ist, ist der Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) für die Schäden verantwortlich.
  2. Grillen ist auf dem Campinggelände erlaubt, wobei die Regeln des friedlichen Zusammenlebens zu beachten sind. Außerdem muss die Glut restlos ausgelöscht und entsorgt werden, und entstehende Abfälle müssen ebenfalls sicherheitsgerecht entsorgt werden. Der Schadenverursacher ist zur Ersetzung von Schäden aus der Nichteinhaltung von Vorschriften und Regeln verpflichtet. Falls der Verursacher des Schadens nicht eindeutlich identifizierbar ist, ist der Reservierer (die Person, die auf der Rechnung bezeichnet ist) für die Schäden verantwortlich.
  3. Für auf dem Campingplatz verlorene, liegen gelassene Wertsachen wird KEINE Haftung übernommen! Sie können Ihre Wertsachen in den Safes an der Rezeption deponieren.
  4. Denken Sie an den Schutz Ihrer Wertsachen; wir empfehlen Ihnen, die Türen und Fenster Ihrer Unterkunft stets verschlossen zu halten, wenn Sie sich nicht in der Nähe aufhalten! Wir machen Sie aufmerksam, dass der Schutz Ihrer Wertsachen in erster Linie Ihre Aufgabe ist; hierfür raten wir Ihnen, vor dem Reiseantritt eine Reise- und Vermögensversicherung abzuschließen.
  5. Bei Elementar- und Unwetterschäden (Hagel, Baumsturz, herunterfallende Äste und Zweige usw.), Brand, Infektionen und Krankheiten, Schäden aus Straftaten, Regelverstößen oder Terrorhandlungen übernimmt das Camping KEINE Haftung!
  6. Das Anschließen an bzw. das Abkoppeln von elektrischen Energieversorgungsanlagen (Verteilerschränken) darf ausschließlich von einer hierzu bevollmächtigten Person des Campings vorgenommen werden.
  7. Die Brandschutzordnung des Campings kann an der Rezeption angesehen werden; genau so der Fluchtplan, der auch in den einzelnen Wohneinheiten ausgehängt ist.
  8. Erste Hilfe kann an der Rezeption und an den hierfür bestimmten Erste-Hilfe-Stellen in Anspruch genommen werden. Falls Sie infolge eines Unfalls versorgt werden müssen, benachrichtigen Sie bitte das Campingpersonal.
  9. Die Dienstleistungen des Campings kann jeder auf eigene Verantwortung in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, auf die bestimmungsgemäße Benutzung sowie darauf besonders zu achten, dass Kinder unter 14 Jahren bestimmte Geräte oder Anlagen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen dürfen.
  10. Die Regeln für die Benutzung von Schwimmbecken und Rutsche wurden neben den Anlagen ausgehängt.

Umweltschutz

  1. Unser Camping liegt in einer besonders umweltsensiblen Zone des Balatons. Personen, die sich hier aufhalten, sind zum Schutz der Umwelt und der Pflanzen verpflichtet.
  2. Es ist VERBOTEN, auf dem Campinggelände Müll wegzuwerfen; wir bitten Sie, Ihre Unterkünfte und deren Umgebung sauber und in Ordnung zu halten! Denken Sie auch an die nächsten Gäste und verlassen Sie bitte Ihre Unterkunft bei Ihrer Abreise in sauberem Zustand! Müll und Abfälle deponieren Sie bitte in den hierfür bestimmten Müllsammelbehältern!
  3. Die aufgestellten Müllcontainer sind mit entsprechenden Aufschriften zu selektiven Müllsammlung versehen, dementsprechend dürfen NUR die jeweiligen Abfallsorten in diese entsorgt werden! Bezüglich der Entsorgung gefährlicher Abfälle (z.B. gebrauchte Akkus, Batterien usw.) fragen Sie bitte an der Rezeption nach.
  4. Die zum Sammeln von Selektiv- und Gemischtmüll dienenden Müllsammelbehälter werden regelmäßig den Vorschriften entsprechend desinfiziert.
  5. Abfälle und Müll sind obligatorisch in diesen Sammelmüllbehältern zu deponieren. Die Müllabfuhr erfolgt aufgrund des mit einem Abfuhrdienst geschlossenen Vertrags.
  6. Falls Sie feststellen, dass Benzin oder Öl aus Ihrem Fahrzeug austritt, melden Sie das bitte unverzüglich an der Rezeption!
  7. Schonen Sie bitte die Pflanzen und Sträucher im Camping. Zweige und Triebe sollen nicht abgebrochen oder abgeschnitten werden (falls diese Sie stören, sagen Sie bitte an der Rezeption Bescheid). Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Baum- und Strauchsetzlinge zertreten und die Pflanzen am Rande der Parkplätze beim Ein- und Ausparken nicht beschädigen!
  8. Befestigen Sie bitte Ihre Wäscheleinen und die Spannleinen Ihres (Vor)Zeltes NICHT an Baumästen!
  9. ES IST STRENG VERBOTEN, in die Bäume Nägel einzuschlagen, Speisereste oder Schmutzstoffe durch Ausschütten in die Bepflanzung zu entsorgen. Die Aushebung von Gräben oder Gruben ist nicht einmal vorübergehend gestattet!
  10. Der Schutz der sensiblen Natur ist am Ufer und im Wasser besonders wichtig. Die großen Mengen der von den Badenden benutzten Sonnenöle stellen eine schwere Belastung der Biologie des Balatons dar. Wir bitten Sie, möglichst wenig Sonnenöl zu benutzen, um auf diese Weise zur Erhaltung der Wasserqualität des Sees beizutragen!
  11. Gäste mit Wohnmobil haben das Abwasser an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abzulassen!

Badestrand

  1. Die Badegäste dürfen den Badestrand nur auf eigene Verantwortung benutzen.
  2. Die Regeln für das Baden in freien Gewässern sind in der Verordnung Nr. 46/2001. (XII. 27.) BM festgelegt:
  3. „Es ist VERBOTEN, nachts oder bei beschränkten Sichtverhältnissen zu baden, ausgenommen wenn die Wasserfläche beleuchtet ist, aber auch in diesem Fall gilt ab der Tiefwassergrenze Badeverbot.”
  4. Ein Uferstreifen von 10 Metern, gerechnet vom Seeufer, gilt als Badestrand. Deshalb sind Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte in diesem Uferstreifen nicht erlaubt.
  5. Das Füttern der Schwäne und Enten ist aus gesundheitlichen Gründen (vor allem im Interesse der Tiere) STRENG VERBOTEN!
  6. Die Grenzen der Badefläche sind mit 5zylinderförmigen Bojen von je 50×50 cm markiert. Der Anfang des Tiefwasserbereichs ist bei einer Wassertiefe von 120 cm mit 3 Tiefenbojen gekennzeichnet.
  7. Auf dem Campinggelände ist Angeln verboten. Die Campingleitung hat das Recht, Zuwiderhandelnde – nach einmaliger Aufforderung – des Campinggeländes zu verweisen.
  8. Kinder unter 6 Jahren sowie nicht schwimmkundige Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur unter direkter Aufsicht eines Erwachsenen im Wasser aufhalten. Für die Kinder sind ihre Eltern oder erwachsenen Begleiter verantwortlich.
  9. Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass vom 1. April bis 31. Oktober ein Unwettermeldedienst am Balaton im Einsatz ist. Das Funktionieren des Meldedienstes wird an einer eigenen Tafel erklärt, und jedermann ist verpflichtet, die Signale zu beachten und dementsprechend zu handeln.
  10. Wir bitten Sie, den Unwettersignalen besondere Beachtung zu schenken und das Wasser zu verlassen, sobald Sie ein darauf hinweisendes Signal wahrnehmen!
  11. Es ist verboten, mit Kraftfahrzeugen in den Strandbereich einzufahren.
    Auf der Sonnenfläche am Ufer sind die üblichen Aktivitäten (Sonnenbad, Sport, Spielen) erlaubt. Aktivitäten, die diese stören oder die Umwelt schädigen, sind untersagt.
  12. Jedermann ist verpflichtet, während des Aufenthaltes im Strandbereich auf das eigene und das Körperheil anderer Menschen zu achten.
  13. Das Baden bzw. der Aufenthalt im Wasser oder in der Sonne erfolgt stets auf eigene Verantwortung, wobei man das Körperheil, die Gesundheit oder die Ruhe anderer Personen weder stören noch gefährden darf.
  14. Von den Steinen des Uferschutzdammes hinunterzuspringen ist gefährlich und streng verboten.
  15. Aufs Badegelände dürfen nur zum Baden benötigte, übliche Stoffe mitgenommen werden, die andere Badegäste nicht stören und die Umwelt nicht verschmutzen oder beschädigen.
  16. Das Badegelände dürfen die folgende Personen nicht besuchen: die an einer Fieberkrankheit, Darm- oder Magentrakterkrankung oder an einer ansteckenden Hauterkrankung leiden,
  • die an einer mit Krampfzuständen oder Ohnmachtsanfällen verbundenen Krankheit leiden,
  • die von einer großflächigen krankhaften Deformation betroffen sind,
  • die betrunken sind oder unter Drogeneinfluss stehen.
  1. Die Campingleitung informiert die Gäste regelmäßig über die Badewasserqualität. Die Wasserqualität wird von Synlab Hungary Kft., 6000 Kecskemét, Balaton u. 19 geprüft.
  2. Die Hygieneeinrichtungen des Badgeländes befinden sich im Sanitärblock des Campings. Die Sanitärblocks sind permanent geöffnet. Die Sanitärblocks werden fortlaufend gereinigt und desinfiziert, das Personal führt die Arbeiten unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften durch.
  3. Die Wasserarmaturen in den Sanitärblocks werden mit Trinkwasser betrieben. Die Abwasser- und Regenwasserableitung erfolgt über den ans Abwassernetz angeschlossenen Abwasserkanal.
  4. Die entsprechende Vorbereitung und fortlaufende Pflege des Badgeländes erfolgt durch das Campingpersonal.
  5. Erste-Hilfe-Stelle: Rezeption, Pforte, Wasserrettung. An der Erste-Hilfe-Stelle steht ein Verbandkasten zur Verfügung. Von der Erste-Hilfe-Stelle können weitere Notfallorganisationen kostenlos per Telefon benachrichtigt werden. Die Notfall-Rufnummern (104: Notfallwagen, 112: Allgemeine Notfallnummer) sind an einem gut sichtbaren Ort ausgehängt.

Rauchen

  1. Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen möglich. Wir bitten Sie, in unseren Ferien- und Mobilhäusern, Gemeinschaftsräumen und an der Rezeption nicht zu rauchen.
  2. Raucher werden gebeten, auf die Nichtraucher besonders Rücksicht zu nehmen! Hierfür sollen Zigarettenstummel (Kippen) und andere Abfälle – aus Brandschutz- und Umweltschutzgründen – im Müllcontainer entsprechend entsorgt werden, damit das Camping sowohl die ästhetischen als auch die Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen

  1. Foto- und Videoaufnahmen dürfen im Camping nur angefertigt werden, wenn die darauf abgebildeten Personen dazu ihre Zustimmung erteilt haben. Wir weisen alle unsere Gäste auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften hin.
  2. Wir informieren Sie auch auf diese Weise, dass die Beauftragten des Campings berechtigt sind, bei Events und Veranstaltungen auf dem Campinggelände Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Diese Personen sind von dem Camping dazu bevollmächtigt worden, um die angefertigten Aufnahmen für Marketingzwecke zu verwenden. Wir sind bestrebt, dabei so vorzugehen, dass Personen und Gegenstände möglichst am wenigsten identifiziert werden können, aber eine Identifizierbarkeit kann nicht vollkommen vermieden werden. Daher interpretieren wir Ihre Bestätigung unserer Hausordnung auch dahingehend, dass Sie gegen die Anfertigung solcher Aufnahmen keinen Einwand erhoben haben. Sie haben natürlich das Recht, eine weitere Verwendung von Bildern, auf denen Sie abgebildet sind, sowohl bei der Anfertigung der Aufnahmen als auch während deren Verwendung jederzeit zu verbieten (in diesem Fall werden wir entweder diese Bilder entfernen oder Ihre Person mit technischen Mitteln unkenntlich machen).
  3. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Benutzung von Drohnen oder anderen ferngesteuerten fliegenden Geräten auf dem Campinggelände oder in dessen Luftraum nicht gestattet ist.

Erste Hilfe / Ärztliche Versorgung

  1. Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst ist in der Stadt Siófok erreichbar, an der Rezeption erhalten Sie dazu nähere Informationen. Bei etwaigen Problemen können Ihnen unsere Mitarbeiter helfen.
  2. Einen Verbandkasten finden Sie an der Rezeption, an der Pforte, beim Schwimmbecken und bei der Wasserrettung.
  3. Kostenlose Notfall-Rufnummer: 112. Notfallwagen: 104.
  4. Unerlaubte Handlungen im Camping

a. Verstöße gegen die übliche Ordnung des Campens, gegen geschriebene und ungeschriebene Regeln.

b. Ausübung von Aktivitäten, die andere Personen stören (Anblick, Erscheinungsbild, Lärm usw.)

c. Störung der stillen Ruhezeiten, Verletzung des Fahrzeugbenutzungsverbots.

d. Das Mitführen von Gegenständen oder Lebewesen ins Camping, die das Körperheil von anderen Menschen gefährden können oder den Urlaub anderer Personen stören oder eine Belästigung der Allgemeinheit bewirken können.

e. Anbringung von Flaggen, Fahnen, Ansteckern oder anderen Gegenständen, die zur Beleidigung von Nationen oder Personen führen können.

f. Es ist verboten, im Camping eine Fahrzeugwäsche oder einen Motorölwechsel oder ähnliche Tätigkeiten ohne Genehmigung der Campingleitung vorzunehmen.

g. Falls ein Gast ein Verhalten zeigt, das die Erholung anderer Personen erheblich stört oder die Güter das Campings oder anderer Personen beschädigt und dieses Verhalten trotz Aufforderung nicht unterlässt, wird eine polizeiliche Maßnahme veranlasst. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, den betreffenden Gast aus dem Camping zu verweisen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge nicht zurückerstattet.

Für Ihren ungestörten Urlaub

  1. An der Rezeption steht den Gästen eine Safedienstleistung zu, deren Benutzung bei Zahlung eines Entgelts gemäß der an der Rezeption ausgehängten Preisliste möglich ist.
  2. Für die im Safe hinterlegten Gegenstände übernimmt das Camping selbstverständlich volle Verantwortung. Für in den Wohneinheiten deponierte Wertsachen kann das Camping keine Haftung übernehmen.
  3. Das gesamte Campingpersonal hat das Recht, die Einhaltung der Hausordnung zu verfolgen und die Gäste darauf hinzuweisen.
  4. Für Preise, die in der Hausordnung nicht geregelt sind, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Campings, die an der Rezeption ausgehängt ist. Bei etwaigen Abweichungen gelten in jedem Fall die Bestimmungen der Preisliste als Grundlage.
  5. Falls Sie sich im Zusammenhang mit einer Dienstleistung des Campings oder mit dem Benehmen von einzelnen Campinggästen beschweren wollen, können Sie dies persönlich mit einer Eintragung ins Beschwerdebuch oder per E-Mail an reservation@mirabellacamping.hu.
  6. Wir bitten Sie, nicht mehr Energie zu verbrauchen, als Sie unbedingt brauchen (warmes Wasser, Benutzung von elektrische Geräte, Klimaanlge, Beleuchtung usw.)!

Wir bitten Sie, die Hausordnung einzuhalten, damit sich alle Gäste bei uns wohlfühlen und gerne wiederkommen!
Wir wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen Urlaub!

Die Campingleitung